Schnee und Frost

Das TBZ bittet die Verkehrsteilnehmer, auf der Straße den Räumfahrzeugen Vorrang einzuräumen und erinnert an die Winterdienstpflichten.

Derzeit sind die 59 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Winterdienstes der Stadt Neumünster aufgrund der Witterungsbedingungen verstärkt im Einsatz. Wenn anhaltender Schneefall oder Dauerfrost im gesamten Stadtgebiet herrschen, kann die Straßenreinigung beim besten Willen nicht überall gleichzeitig sein. Hier werden Prioritäten für besonders verkehrswichtige Stellen gesetzt. Dies betrifft insbesondere Bundesstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Wege zum Krankenhaus, Seniorenheimen, Feuerwehr und Polizei, Busbahnhof sowie Buslinien, Fußgängerüberwege und Brücken. Nebenstraßen in den Stadtteilen hingegen werden nicht geräumt. Das TBZ bittet die Verkehrsteilnehmer, auf der Straße den Räumfahrzeugen Vorrang einzuräumen.

Da laut Wettervorhersage zum Teil ergiebiger Schneefall und Frost angesagt sind, weist das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster aus aktuellem Anlass noch einmal auf die Winterdienstpflichten von Grundstückseigentümern hin. Diese sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neumünster (im Ortsrecht, Punkt 7.5) sowie im Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein festgelegt. In Straßen der Kategorien A und B – das sind vor allem Straßen außerhalb des Rings – müssen die Gehwege von den Anliegern geräumt und gestreut werden.

Schnee oder Glätte sind in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unverzüglich zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee beziehungsweise entstandene Glätte ist bis 08:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Die Streu- und Räumbreite auf Fußwegen sollte mindestens 1,20 Meter betragen.

Die Verwendung von Streusalz ist in der Stadt Neumünster laut Straßenreinigungssatzung auf Gehwegen grundsätzlich verboten.  Die Verwendung ist nur in Ausnahmefällen zum Beispiel bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen auf Gehwegen erlaubt. Das Salz gelangt über das Schmelzwasser in den Boden. Dort schädigen die hohen Salzkonzentrationen die jungen Wurzeln der Bäume und Büsche, die in Straßennähe wachsen. Damit wird die Wasser- und Nährstoffaufnahme reduziert und teilweise ganz verhindert. Das führt zu braunen Verfärbungen an den Blättern und Nadeln. Verzögerter Blattaustrieb im Frühjahr, vorzeitiger Blattfall, schwacher Zuwachs, das Absterben von Teilen bis hin zum Absterben der ganzen Pflanze sind die Folge.

Leidtragende des gedankenlosen Streusalzeinsatzes sind daneben auch die Hunde, die mit dem Salz oder belasteten Schmelzwasser in Berührung kommen. Kleine und kleinste Risse, die in den sonst recht widerstandsfähigen Ballen der Pfoten immer vorhanden sind, können sich durch das Salz schnell entzünden und verursachen schmerzende Wunden. Und nicht nur die Umwelt ist es, die Schäden vom Streusalz davonträgt. Unterböden und Felgen von Autos werden von den aggressiven salzhaltigen Schmelzwassern ebenso angegriffen wie unser Schuhwerk als Fußgänger und sogar an Hauswänden können Schäden durch die Einwirkungen der Salzrückstrände nachgewiesen werden. Empfohlen wird auch auf die Verwendung von Split zu verzichten, weil dies Schäden an Fahrradreifen verhindert.

Bei Schneefall reicht es oft aus, die Wege mit Schneeschieber oder Besen zu räumen. Bei Bedarf können ergänzend Sand oder umweltfreundliche salzfreie Streumittel verwendet werden. Informationen zu umweltfreundlichen Streumitteln erhalten sind unter www.blauer-engel.de, Stichwort: „Streumittel“ zu finden.

Weitere Auskünfte zum Winterdienst gibt das TBZ unter der Service-Rufnummer 04321 942 2900.