Pflanzliche Abfälle nicht verbrennen

Die rechtlichen Grundlagen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle haben sich grundlegend geändert, informiert die Abteilung Natur und Umwelt.

Bei dem schönen Wetter der vergangenen Tage brannten wieder einige Gartenfeuer und führten zu Nachbarschaftsbelästigungen. Die Abfallentsorgungsbehörde der Stadt Neumünster weist darauf hin, dass sich seit dem 11. Juni 2021 die rechtlichen Grundlagen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundlegend geändert haben.

Die neue Pflanzenabfallverordnung des Landes untersagt grundsätzlich das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile. Pflanzliche Abfälle aus Hausgärten usw. müssen entweder vollständig durch Kompostierung oder durch Schreddern zu Mulchmaterial im eigenen Garten verwertet werden. Alternativ können die Pflanzenabfälle über die Biotonne entsorgt bzw. direkt beim Recyclinghof oder den Sammelplätzen des TBZ, beim SWN-Wertstoffzentrum im Padenstedter Weg oder der Kompostierungsanlage der Organischen Müllabfuhr (O.M.A.), Kreuzkamp 90, angeliefert werden. Nur im sogenannten Außenbereich dürfen im Einzelfall und unter bestimmten Bedingungen Pflanzenabfälle auf dem eigenen Grundstück verbrannt werden. Dazu ist eine vorherige Anzeige bei der unteren Abfallentsorgungsbehörde erforderlich.

Nur im sogenannten Außenbereich des Stadtgebiets dürfen im Einzelfall und unter bestimmten Bedingungen Pflanzenabfälle auf dem eigenen Grundstück verbrannt werden. Dazu ist eine vorherige Anzeige bei der unteren Abfallentsorgungsbehörde erforderlich. Weitere Information erhalten Interessenten im Umwelt-ABC unter dem Stichwort „Gartenfeuer“ oder bei Stefan Dunst unter der Rufnummer 04321 942 2610.