Nutzungsanfrage online

Sie möchten städtische Einrichtungen und Anlagen sowie städtische Sportstätten nutzen? Nun gibt es eine Online-Nutzungsanfrage.

Fußballspielende Kinder

Die Abteilung Schule und Sport bietet ganz neu ein Online-Tool für all jene an, die gerne für eine Veranstaltung oder eine Sportart die Nutzung einer unserer städtischen Einrichtungen und Anlagen (Schulräume, Schulküchen, Mensen, o. ä.) oder Sportstätten (Sportplätze oder Sporthallen) beantragen möchten.

Grundlage für die Benutzung der städtischen Einrichtungen und Anlagen sowie der Sportstätten ist die Benutzungs-und Entgeltordnung für die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Neumünster in der jeweils gültigen Fassung sowie die Sportstättenordnung der Stadt Neumünster. Antragsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Neumünsters sowie alle juristischen Personen und Sportvereine im Stadtgebiet von Neumünster. Die Benutzung der städtischen Einrichtungen und Anlagen und der Sportstätten sind grundsätzlich kostenpflichtig, d. h. für die Nutzung werden Benutzungsentgelte fällig.

Bei einem Nutzungswunsch eine Schulküche betreffend ist zu beachten, dass diese lediglich in den Einrichtungen der Gemeinschaftsschule Faldera und der Freiherr-vom-Stein-Schule vorhanden sind!

Ihre Nutzungsanfrage können Sie nun nicht mehr nur telefonisch (04321 942 3287), postalisch oder per E-Mail stellen, sondern jetzt auch