Ein Fachgerichtszentrum

Oberbürgermeister: „Neumünster ist der richtige Standort für ein Fachgerichtszentrum. Schon allein aufgrund der zentralen Lage."

Gerichtshammer

„Neumünster ist der richtige Standort für ein Fachgerichtszentrum. Schon allein aufgrund der zentralen Lage bietet sich unsere Stadt förmlich an neben Schleswig als zweiter großer Gerichtsstandort in Schleswig-Holstein“, formuliert Oberbürgermeister Tobias Bergmann.

Das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein hatte gestern in einer Pressemitteilung veröffentlicht, dass im Zuge der Haushaltskonsolidierung die Gerichtsstrukturen reformiert werden sollen. Neben der Schließung von Amtsgerichten ist die Zusammenlegung der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit geplant. Das zweite Fachgerichtszentrum neben Schleswig soll an einen Standort in zentraler Lage und mit guter Verkehrsanbindung.

„Neben der zentralen Lage liegen die weiteren Standortvorteile Neumünster auf der Hand wie die gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Pkw, bezahlbarem Wohnraum, projektierte Wohnungsbauprojekte und starken Investitionen in den Bildungsstandort. Zudem werden wir – bis es soweit ist – den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erfüllen. Das Fachgerichtszentrum ist die ideale Ergänzung zu dem bereits angefragten Justizzentrum“, so Oberbürgermeister Bergmann, der auch auf Arbeitsplätze hier vor Ort durch die Ansiedlung eines Fachgerichtszentrums hofft.

Stadtbaurätin Sabine Kling ist unterdessen bereits im Austausch mit dem Justizministerium, dem Finanzministerium und dem Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH). Die Stadtbaurätin hat dem Land bereits mehrere geeignete Standorte mit entsprechenden Baurechten genannt, die auch kurzfristig zur Verfügung stünden.