


Ab sofort bieten wir Ihnen als zusätzlichen Sevice an, die Abfuhrtermine mit wenigen Klicks in Outlook als Kalendereinträge zu übertragen.
So erhalten Sie bequem und immer rechtzeitig einen Hinweis auf die nächste Abfuhr.
Folgen Sie einfach dem unten aufgeführten Link und wählen Sie die gewünschte Straße. Eine einfache Anleitung für das Importieren in Outlook erhalten Sie im Folgenden natürlich auch.

Der Winter lässt uns nicht los. Deshalb gilt nach wie vor: Wenn Schnee und Eis die Straßen und Wege bedecken, dann ist es an der Zeit, den Schneeschieber aus dem Schuppen zu holen.
In Neumünster stehen Grundstückseigentümer der anliegenden Grundstücke in der Pflicht, den Gehweg vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien.
Grundsätzlich gilt: Zwischen 08:00 und 20:00 Uhr sollen Gehwege auf einer für den Fußgänger erforderlichen Breite (ca 1,2 m) geräumt sein.
Nicht vergessen: Grundstückseigentümer haften für durch Schnee- und Eisglätte entstandene Schäden.

Ab dem 1. Januar 2010 erweitert das Technische Betriebszentrum das Serviceangebot auf seinen Sammelplätzen im Stadtgebiet. Hier können Sie nun auch
Restabfälle aus privaten Haushalten, unbelasteten Bauschutt und Baumischabfälle in haushaltsüblichen Mengen anliefern.

Entgegen der Bekanntgabe im Abfallkalender der Stadt Neumünster für das Jahr 2010 hat sich die Service-Telefonnummer für Rückfragen zur Befüllung, Verwendung oder Abholung des Gelben Sacks geändert. Bitte wenden Sie sich an die Ihnen bekannte Service-Nummer des Technischen Betriebszentrums der Stadt Neumünster und wählen Sie auch bei Rückfragen zum Gelben Sack die 04321 / 942 – 2900.


Ab 01.11.2009 gilt in Neumünster eine geänderte Straßenreinigungssatzung.
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf kombinierten Geh- und Radwegen wurde neu geregelt…
