51. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 „Entwicklung Scholtz-Kaserne“ in Neumünster

Amtliche Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadtteil: Brachenfeld-Ruthenberg

Die von der Ratsversammlung am 19. Dezember 2023 beschlossene 51. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 für das Gebiet der ehemaligen Scholtz-Kaserne, südlich des Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge, westlich der Kleingartenanlage „Am Haart“ in der Emil-Köster-Straße, nördlich der Einfamilienhausbebauung der Leddinstraße, nordöstlich der Störstraße bzw. südöstlich der Frankenstraße im Stadtteil Brachenfeld-Ruthenberg gilt die Genehmigung mit Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 19.03.2024 unter Az. IV 525-512.111-04 (51. Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB durch Genehmigungsfiktion als erteilt.

Die Erteilung der Genehmigung durch Genehmigungsfiktion wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können diese Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Brachenfelder Straße 1 bis 3, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Ergänzend sind diese Dokumente unter Wirksame Änderungen des Flächennutzungsplanes seit 2006 eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formfehler sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Neumünster geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Sie kann außerdem im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung zu den Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen werden.

Neumünster, den 22.04.2024

Tobias Bergmann
Oberbürgermeister